Unter dem Begriff der Arbeiten in der Höhe im Sinne der Verordnung des Ministers für Arbeit und soziale Politik vom 26. September 1997 über allgemeine Arbeitsschutzvorschriften mit späteren Änderungen ( einheitlicher Text. Gbl.: vom 2003 , Nr. 169, Pos. 1650) versteht man die Arbeit auf der Oberfläche, die sich mindestens 1,0 m über dem Boden- oder Erdniveau befindet.
Besteht keine Möglichkeit die Gruppenschutzausrüstung wie Gerüst, Netzkonstruktionen, Hubwagen, Aufzüge etc. zu verwenden, sind die persönliche Schutzausrüstungsmittel erforderlich.
Die Regelungen zur Auswahl der Absturzsicherheitsmittel werden im Inhalt der Norm EN 363 festgelegt- Persönliche Absturzschutzausrüstung - Persönliche Absturzsysteme festgelegt.
Das persönliche Absturzschutzausrichtung besteht aus drei grundsätzlichen Elementen:
Richtige Auswahl der Absturzsicherungsmittel und Einhaltung der Bedienungsanleitung bildet eine Garantie der Sicherheit!
Das Anschlagsystem sollte im Bereich der Tragkonstruktion am Arbeitsort stabil befestigt werden, um den Anschluss der Verbindungen und Falldämpfer zu ermöglichen.
Verbindungen und Falldämpfer Verbindung zwischen den durch den Benutzer angezogenen Geschirrgürten und der Anschlagstelle. Seine Aufgabe bildet die Reduzierung von Absturzfolgen aus der Höhe durch die Aufnahme der kinetischen Energie, die nach dem Fall entstanden ist.
Sicherheitsgeschirr - Schutzsystembaugruppe zum Tragen durch den Benutzer. Es hat zur Aufgabe die Verteilung der sich nach dem Absturz auf den menschlichen Körper auswirkenden Kräfte und die Erlangung durch den Körper der entsprechenden Lage bei der gleichzeitigen Absturzunterbrechung.
Um die Gefahr zu vermeiden, dass die Ausrüstung infolge des Kontaktes mit höher Temperatur beschädigt wird (oder infolge der Entstehung der Energie nach dem Absturz), sollten die einzelnen Bestandteile gegen heiße Auswirkungen beständig sein. Die ganze Absturzschutzausrüstung ist sorgfältig gem. den Herstellerrichtlinien zu kontrollieren.
Die Anwendung der persönlichen Absturzschutzsysteme ist dann zulässig, wenn die anderen Mittel nicht verwendet werden können.
Die Aufgabe des Systems ist keine Absturzvermeidung sondern die Beseitigung von Absturzfolgen d.h. sicheres Anhalten eines Menschen nach dem Absturz und Reduzierung von Folgen der plötzlichen Geschwindigkeitsreduzierung.
Damit das Schutzsystem seine Aufgabe erfüllen und entsprechenden Grad der Sicherheit gewährleistet kann, hat man bei der Konfiguration vom persönlichen Schutzsystem folgende Faktoren zu berücksichtigen:
Das sichere Anhalten eines Menschen muss in der Luft erfolgen- vor dem Erreichen des Bodens, der Konstruktionselemente oder eines anderen Hindernisses (nach der Phase des sog. freien Absturzes).
Man sollte nicht vergessen, dass nach dem Zusammenstoß mit dem Boden oder einem anderen Hindernis die Folgen für das Leben und die Gesundheit immer gefährlich sind.
Um dieses Risiko zu eliminieren und die Gefahr zu vermeiden hat man den sog. freien Raum unterhalb dem Mitarbeiter auf der potentialen Absturzstrecke zu gewährleisten.
Bestimmt man den erforderlichen freien Raum, hat man die Parameter der Verbindungen und Falldämpfer sowie den Anschlagpunkt im Verhältnis zum Benutzer zu berücksichtigen.
Man sollte nicht vergessen, dass die freie Absturzstrecke, nämlich die Strecke die ein Benutzer nach dem Absturz und Ansprechen der persönlichen Schutzmittel hinterlegt, möglichst kurz sein sollte.
Die Höhe der Lage des Anschlagpunktes bestimmt diesen Weg. Sollte die Anschlagstelle sich über den Mitarbeiter befinden, ist die maximale Kürzung des Fallweges möglich- diese Lage wird empfohlen.
Sollte sich die Anschlagstelle unterhalb des Mitarbeiters befinden wird der Absturzweg länger, was die Gewährleistung vom größeren freien Raum bedingt. Wird diese Voraussetzung erfüllt, steigt das Risiko an, dass man gegen Oberfläche oder gegen ein Hindernis darunter stoßen wird.
Zusätzlich kann der verlängerte Absturzweg die Gefahr zur Folge haben, dass die zulässige Stoßkraft bei dem Anhalten überschritten wird.
Aus diesem Grund wird generell die Anordnung der Anschlagstellen hoch empfohlen.
Das Pendeleffekt ist ein gefährliches Absturzeffekt, besteht im Pendeln des Menschen nach dem Absturz. Nach dem Absturz tritt die Gefahr auf, gegen seitliche Hindernisse zu stoßen.
Wird von der vertikalen Achse in Form der senkrechten Linie von der Anschlagstelle zum Boden abgewichen, wird die Wahrscheinlichkeit größer, dass Pendeleffekt auftreten wird.
Zusätzlich sollte man berücksichtigen, dass sich das Pendeleffekt auf die Wirkung und Wirksamkeit der einzelnen Baugruppentypen zur Verbindung und Falldämpfung z.B. Selbsthemmungseinrichtungen negativ auswirken kann.
Aus diesem Grund sollte man das Risiko vom Auftritt des Pendeleffekts minimieren und bei der erforderlichen Bewegung auf der horizontalen Ebene auf großem Gebiet- den Anschlagpunkt oft wechseln.
Das Verbindungsstück muss periodisch kontrolliert werden. Die Sicherheit des Benutzers ist von der Leistung und Dauerhaftigkeit der Ausrüstung abhängig.
Die Inspektion muss mindestens einmal im Jahr durchgeführt werden.
Die periodische Inspektion sollte durch einen Experten gem. den bestimmten Verfahren durchgeführt werden.
Die periodische Inspektion umfasst auch die Kontrolle der Lesbarkeit von Kennzeichnungen.
Der Benutzer ist dazu verpflichtet, den Serviceschein durch Eintragung der darin genannten Daten zu aktualisieren.
Persönliche Absturzschutzausrüstungen - Rettungshubgeräte
Diese Norm legt die Anforderungen, Untersuchungsmethoden, Kennzeichnungsverfahren sowie Herstellerinformationen in Bezug auf Rettungshubgeräte fest. Die Rettungshubgeräte, die gem. der europäischen Norm betrieben werden, bilden den Bestandteil des Rettungssystems.
Achtung: Die Rettungshubgeräte, die der Norm EN 1496 entsprechen, dürfen zum Bestandteil der anderen Rettungssysteme: Abseilsysteme (EN 341), der Selbsthemmungsgeräte (EN 360) und der anderen Systeme werden.
Persönliche Absturzschutzausrüstungen Rettungsausrüstung
Diese Norm legt die Anforderungen, Untersuchungsmethoden, Kennzeichnungsverfahren sowie Herstellerinformationen in Bezug auf Rettungsgurte fest. Die Rettungsgurte gehören gem. der europäischen Norm dem Rettungssystem.
Persönliche Schutzausrüstung zur Verhinderung von Abstürzen Kernmantelseile mit geringer Dehnung.
Persönliche Schutzausrüstung zur Verhinderung von Abstürzen Persönliche Schutzausrüstung gegen AbsturzSteigschutzeinrichtung einschließlich fester Führung.
Diese Norm legt die Anforderungen, Prüfverfahren, Kennzeichnungsverfahren sowie Herstellerinformationen und Angaben zum Einpacken in Bezug auf Auffanggeräte einschließlich fester Führung.
Persönliche Schutzausrüstung zur Verhinderung von Abstürzen Mitlaufendes Auffanggerät einschließlich beweglicher Führung.
Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz Verbindungsmittel
Diese Norm legt die Anforderungen, Prüfverfahren, Kennzeichnungsverfahren sowie Herstellerinformationen und Angaben zum Einpacken in Bezug auf Verbindungsmittel (Seile) mit fester und variabler Länge fest.
Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz Falldämpfer.
Diese Norm legt die Anforderungen, Prüfverfahren, Kennzeichnungsverfahren sowie Herstellerinformationen und Angaben zum Einpacken in Bezug auf Falldämpfer fest.
Persönliche Schutzausrüstung für Haltefunktionen und zur Verhütung von Abstürzen Haltegurte und Verbindungsmittel für Haltegurte
Diese Norm beschreibt die Gurte und Seile die zur Festlegung der Arbeitsposition oder Einschränkung der Bewegung. Diese Norm legt die Anforderungen in Hinsicht auf die Entwicklung und Konstruktion des Schenkelgurtes, sowie des Seiles zur Ermittlung der Position während der Arbeit, Verbindungsstücke und Beständigkeit gegen Brennen.
Persönliche Schutzausrüstung zur Verhinderung von Ab-stürzen Höhensicherungsgeräte
Diese Norm legt die Anforderungen, Prüfverfahren, Kennzeichnungsverfahren sowie Herstellerinformationen und Angaben zum Einpacken in Bezug auf Höhensicherungsgeräte.
Persönliche Schutzausrüstung zur Verhinderung von Ab-stürzen Auffanggurte
Diese Norm legt die Anforderungen, Prüfverfahren, Kennzeichnungsverfahren sowie Herstellerinformationen und Angaben zum Einpacken in Bezug auf Auffanggurte.
Persönliche Schutzausrüstung zur Verhinderung von Ab-stürzen Verbindungselemente
Diese Norm legt die Anforderungen, Prüfverfahren, Regelungen zur Erstellung der Bedienungsanleitung und Kennzeichnung der Verbindungselemente. Hier werden die Anforderungen in Bezug auf die Entwicklung und Ergonomie, Werkstoffe und Konstruktion, Beständigkeit gegen statische Belastung und Korrosionsbeständigkeit festgelegt. Festgelegt werden Methoden zur Untersuchung der Beständigkeit gegen statische Belastung und der Korrosionsbeständigkeit.
Persönliche Schutzausrüstung zur Verhinderung von Abstürzen Persönliche Absturzsysteme.
Diese Norm legt die Terminologie fest und bestimmt die grundsätzlichen Anforderungen für Absturzsysteme fest, die als persönliche Schutzausrüstung zur Verhinderung von Abstürzen Anwendung finden.
Bei der Auswahl der Schutzausrüstung sollte man die folgenden Faktoren berücksichtigen:
Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz Prüfverfahren
In dieser Norm wurden die Prüfverfahren für einzelnen persönliche Absturzsicherungsmittel beschrieben. Es wurden hier auch die Einrichtungen zur Durchführung der Prüfungen beschrieben.
Persönliche Schutzausrüstung zur Verhinderung von Ab-stürzen Allgemeine Anforderungen an Gebrauchsanleitung und Kennzeichnung
Diese Norm legt die Beschreibung von Kennzeichnungen fest, die im Bereich der Absturzschutzausrüstung anzubringen sind. Definiert wurde auch der Informationsbereich, der in der Bedienungsanleitung pflichtig enthalten sein muss.
A1 | Kein persönliches Schutzmittel Besteht aus Anschlagmittel, die derartig entwickelt wurden, um im Bereich der vertikalen, horizontalen oder geneigten Flächen befestigt zu werden (Wände, Säule, Sturzeinrichtungen) |
A2 | Kein persönliches Schutzmittel Besteht aus den Ankerpunkten, die derartig entwickelt wurden, damit sie an den geneigten Flächen angeordnet werden dürfen |
B | Persönliches Schutzmittel Besteht aus vorläufigen Anschlagpunkte mit Transport- und Abbaumöglichkeit |
C | Kein persönliches Schutzmittel Besteht aus den Anschlagpunkten mit elastischen horizontalen Führungen sog. Lebensseile Zulässige Neigung 15O |
D | Kein persönliches Schutzmittel Besteht aus den Anschlagpunkten mit steifer Schienenführung |
E | Persönliches Schutzmittel Besteht aus dem Gegengewicht mit dem Anschlagsystem zur Anwendung auf der horizontalen Flächen, zulässige Neigung 5O |
Schutz gegen Absturz Anschlageinrichtungen Anforderungen und Prüfverfahren
Diese Norm legt die Anforderungen, die Einrichtungen zur statischen und dynamischen Überprüfung der Ankersysteme, Prüfmethoden, Bedienungsanleitung, Kennzeichnungsanleitung, Etikettanleitung und Packanleitung der Anschlageinrichtungen, die mit den individuellen Absturzschutzmittel verwendet werden. Die Norm enthält auch die Anweisungen in Bezug auf die Befestigung der Anschlagsysteme
Das Ankersystemsollte im Bereich der Tragkonstruktion am Arbeitsort stabil befestigt werden, um den Anschluss der Verbindungs- und Amortisierungsbaugruppen zu ermöglichen.. Zu diesem Zweck kann man die Bestandteile der Arbeitsstellen auf der Höhe verwende wie Tragbalken, Stahlflacheisen und andere stabile Konstruktionsbaugruppe.
Der Anschlagpunkt im Bereich der Tragkonstruktion muss die nicht niedrigere Belastung als 15 kN aushalten und an die verwendeten Falldämpfer- und Verbindungsgruppe angepasst werden. Gibt es auf dem Gebiet der gegebenen Arbeitsstelle kein erforderliches Element, ist dieses Element zu konstruieren.
Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz Sitzgurte
Diese Norm legt die Anforderungen, Prüfverfahren, Kennzeichnungs- und Informationsverfahren, die für den Hersteller für Sitzgurte geliefert werden können, bestimmt zur Anwendung in den Systemen der Lagebestimmung während der Arbeit und zur Absturzsicherung, wenn das untere Hakenelement erforderlich ist.
Achtung: Sitzfurte sind zur Absturzvermeidung nicht bestimmt.